Die familienrechtliche Tätigkeit umfasst ein breites Spektrum, z. B.:
- Auseinandersetzung nichtehelicher Lebensgemeinschaften und Lebenspartnerschaften,
- Ehescheidung,
- Ehe- und Partnerschaftsverträge,
- Eltern- und Enkelunterhalt,
- Kindesunterhalt,
- Regelung bezüglich Ehewohnung und Hausrat,
- Sorgerecht und Umgangsrecht,
- Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen,
- Trennungsunterhalt und nachehelichen Ehegattenunterhalt,
- Vaterschaftsfeststellung / -anfechtung,
- Versorgungsausgleich,
- Vertretung im Gewaltschutzverfahren,
- Zugewinnausgleich.
Tätigkeitsschwerpunkt:
Das Familienrecht greift in sehr sensible Lebensbereiche ein. Sollte man gerade hier einem persönlichen Problem ausgesetzt sein, oder sich gar in einer persönlichen Krise befinden, sollte rechtzeitig ein Rechtsanwalt aufgesucht werden.
Ich lege Wert auf persönlichen Kontakt und berate Sie umfassend in allen Bereichen des Familienrechtes. Ich vertrete Sie außergerichtlich und gerichtlich mit Kompetenz und Empathie. So sind Sie in der Lage überlegte Entscheidungen zu treffen.
Die familienrechtliche Tätigkeit umfasst
ein breites Spektrum, z. B.:
- Auseinandersetzung nichtehelicher
Lebensgemeinschaften
und Lebenspartnerschaften,
- Ehescheidung,
- Ehe- und Partnerschaftsverträge,
- Eltern- und Enkelunterhalt,
- Kindesunterhalt,
- Regelung bezüglich Ehewohnung und Hausrat,
- Sorgerecht und Umgangsrecht,
- Trennungs- und
Scheidungsfolgenvereinbarungen,
- Trennungsunterhalt und nachehelichen
Ehegattenunterhalt,
- Vaterschaftsfeststellung / -anfechtung,
- Versorgungsausgleich,
- Vertretung im Gewaltschutzverfahren,
- Zugewinnausgleich.
Ich vertrete Sie aber auch gerne in
folgenden Rechtsgebieten, einschließlich Prozessvertretung:
allgemeines Zivilrecht, Erbrecht, Inkasso,
Mietrecht, Sozialrecht, Verkehrsrecht.