Die Rechtsanwaltsgebühren berechnen sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Nach dem RVG betragen die Gebühren für ein erstes Beratungsgespräch maximal EUR 190,00 zzgl. MwSt.
Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen
Umfang des Sachverhaltes der Rechtsberatung und kann vereinbart werden.

Die Rechtsanwaltsgebühren im Rahmen der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung berechnen sich vorwiegend nach dem Gegenstandswert (außergerichtlich) bzw. Streit-/Verfahrenswert (gerichtlich).
Jedoch gibt es auch ausgewählte Rechtsgebiete für welche das RVG eine Abrechnung der anwaltlichen Gebühren nach Betragsrahmen vorschreibt.

Das Gebührenrecht ist sehr vielschichtig, sodass ich eine Aussage insbesondere über die Höhe der zu erwartenden Gebühren für ein außergerichtliches bzw.
gerichtliches Tätigwerden meinerseits zumeist erst treffen kann, wenn mir der vollständige Sachverhalt der Angelegenheit bekannt ist und mir die entsprechenden Unterlagen vorliegen.

Ihre diesbezüglichen Fragen beantworte ich gerne in einem persönlichen Gespräch.
In jedem Fall werden kostenauslösende Schritte nur mit Ihrer Zustimmung unternommen.

Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, wäre nach Erteilung entsprechender Kostenzusage, je nach abgeschlossenem Versicherungsvertrag, auch eine Übernahme der anwaltlichen Kosten durch Ihre Rechtsschutzversicherung möglich.

Sollten Sie, auf Grund Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage sein, die Kosten aus eigenen Mitteln aufzubringen, besteht die Möglichkeit der Beantragung von Beratungshilfe für Beratung und außergerichtliche Vertretung, bzw. der Prozess-/Verfahrenskostenhilfe im Rahmen gerichtlicher Verfahren.

Entsprechende Antragsformulare nebst Hinweisblättern stehen nachfolgend für Sie zum Download bereit: 

Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe,

Hinweisblatt zum Antrag auf Beratungshilfe,

 

Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe Antrag,

Hinweisblatt Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe Antrag.


Auch Ihre Fragen hierzu beantworte ich gerne in einem persönlichen Gespräch. 

Geschäftszeiten

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